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   VG Berlin, 24.09.2019 - 13 K 65.17   

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VG Berlin, 24.09.2019 - 13 K 65.17 (https://dejure.org/2019,43100)
VG Berlin, Entscheidung vom 24.09.2019 - 13 K 65.17 (https://dejure.org/2019,43100)
VG Berlin, Entscheidung vom 24. September 2019 - 13 K 65.17 (https://dejure.org/2019,43100)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 8.04

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Schutz vor

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2019 - 13 K 65.17
    Die nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Bescheides der Beklagten vom 9. September 2015 mitgeteilten Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden beziehen sich auf Vorgänge, die schon bei Erlass des nunmehr aufgehobenen Bescheides vorgelegen haben (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 8.04 - juris Rn. 21).

    Zuverlässig im Sinne von § 7 Abs. 1 LuftSiG ist nur, wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten, jederzeit und im vollem Umfang zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 33/03 - juris Rn. 20; Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 8.04 - juris Rn. 32).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit der in einem sicherheitsempfindlichen Bereich des Flughafens tätigen Personen angesichts des gerade beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotenzials und der Hochdringlichkeit der zu schützenden Rechtsgüter strenge Anforderungen zu stellen und die Zuverlässigkeit gemäß § 7 Abs. 1 LuftSiG bereits dann zu verneinen, wenn hieran auch nur geringe Zweifel bestehen (BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 8.04 - juris Rn. 32).

    In einem weiteren Schritt ist dann im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung des Einzelfalles festzustellen, ob sich aus solchen Vorgängen Bedenken ergeben, der Betroffene könne aus eigenem Antrieb oder aufgrund fremder Manipulation die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 8.04 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2019 - 13 K 65.17
    Zuverlässig im Sinne von § 7 Abs. 1 LuftSiG ist nur, wer die Gewähr dafür bietet, die ihm obliegenden Pflichten zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen und Sabotageakten, jederzeit und im vollem Umfang zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 33/03 - juris Rn. 20; Urteil vom 11. November 2004 - 3 C 8.04 - juris Rn. 32).

    Die behördliche Entscheidung unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Überprüfung; es besteht kein Beurteilungsspielraum (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 33/03 - juris Rn. 16).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine mögliche Gefährdung nicht nur mögliche Anschläge des Betroffenen selbst umfasst, sondern ebenso dadurch eintreten kann, dass der Betroffene seine Kenntnis von Betriebsabläufen und Sicherheitsmaßnahmen an außenstehende Dritte weitergibt oder diesen den Zutritt zum Flughafen ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 33/03 - juris Rn. 22).

  • VG Hannover, 24.11.2016 - 5 A 3866/16

    Behördenzeugnis; Dschihad; Ermessensreduzierung auf Null; Islamischer Staat;

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2019 - 13 K 65.17
    Der Gesetzgeber hat es also ausdrücklich hingenommen, dass sich der Betroffene gegenüber Informationen der Verfassungsschutzbehörden gegebenenfalls nur eingeschränkt verteidigen kann (vgl. auch VG Hannover, Urteil vom 24. November 2016 - 5 A 3866/16 - juris Rn. 28).
  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

    Auszug aus VG Berlin, 24.09.2019 - 13 K 65.17
    Wegen des hohen Ranges der geschützten Rechtsgüter gilt diese Regelung auch im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG als verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2010 - 2 BvL 8/07 - juris Rn. 154).
  • VG Düsseldorf, 26.11.2021 - 6 L 1820/21

    Zuverlässigkeit; Widerruf; Rücknahme; Umdeutung; nachträglich eingetretene

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 20 A 89/15 -, juris Rn. 25, und vom 4. Juli 2018- 20 A 145/15 -, n.v.; VG Berlin, Urteil vom 24. September 2019 - 13 K 65.17 -, juris Rn. 20.

    cc) Selbst wenn schließlich angenommen wird, dass vorliegend - trotz der ausdrücklichen Benennung des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG NRW im Bescheidtenor - kein Fall der gerichtlichen Umdeutung unter den Voraussetzungen des § 47 VwVfG NRW vorliegt, sondern vielmehr eine Konstellation des aufgrund von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO grundsätzlich möglichen Austauschs der Rechtsgrundlage (unter Beachtung der ex nunc-Wirkung der Rücknahme), so allgemein Meyer/Stucke, in: Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, § 7 Rn. 79 (Jan. 2021); vgl. in diese Richtung wohl VG Berlin, Urteil vom 24. September 2019 - 13 K 65.17 -, juris Rn. 19; allgemein zur Abgrenzung BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 29/87 - juris Rn. 12, ändert dies am Ergebnis nichts, da dessen Voraussetzungen (insbesondere keine Wesensänderung, Übertragbarkeit der Ermessenserwägungen), zu den Voraussetzungen und zum Austausch der Ermächtigungsgrundlage bei Ermessensentscheidungen im Einzelnen etwa OVG NRW, Beschluss vom 5. August 2015- 5 A 990/14 -, juris Rn. 4 ff. m.w.N.

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